Rauchmelder ab Februar Pflicht

Ab 1. Februar 2015 muss in Niederösterreich in jeder neu gebauten Wohnung und jedem privaten Einfamilienhaus-Neubau ein Rauchmelder installiert werden. Niederösterreich ist das achte Bundesland, in dem diese Richtlinie in Kraft tritt. Laut Statistik gibt es in Wohnungen mit Rauchwarnmeldern deutlich weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftung.

Bereits in sieben Bundesländern gilt daher die Verordnung, dass in jedem Neubau diese Geräte eingebaut werden müssen. In Kärnten sind die Eigentümer älterer Immobilien sogar verpflichtet, diese rückwirkend aufzurüsten. In Wohnräumen und Gängen vorgeschrieben. Diese Verpflichtung wird in Niederösterreich nicht gelten, sagt Bautechniker Johann Baumgartner von der Niederösterreichischen Landesregierung. Allerdings müssen in jedem Neubau in den Wohnräumen und auch in den Gängen zumindest batteriebetriebene Rauchwarnmelder montiert werden. Die Küche ist von dieser Regelung ausgenommen, weil es in diesem Bereich zu viele Fehlmeldungen gibt.

Mit der Umsetzung ab 1. Februar 2015 ist Niederösterreich das achte Bundesland, in dem diese Baurichtline in Kraft tritt. Nur in Salzburg müssen noch keine Rauchwarnmelder in Neubauten installiert werden.

 


 

RETTUNGSGASSE bitte anklicken!

 


 

 

Weihnachten: Brandschutztipps für Kerzen/Christbäume

  • Aufklärung der Angehörigen und Kinder welche Maßnahmen zu treffen sind, falls es zu einem Brand kommt!
  • Stehen der Adventkranz bzw. das Friedenslicht auf einer feuerfesten Unterlage oder auf einer mit Wasser gefüllten Keramikplatte?
  • Stehen der Adventkranz, das Friedenslicht bzw. der Christbaum in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien?
  • Ist das Reisig des Adventkranzes vor dem Entzünden der Kerze mit Wasser besprüht worden?
  • Bewahren Sie den Christbaum bis zu Fest möglichst im Freien auf, am besten mit dem Schnittende im Wasser oder im Schnee!
  • Steht der Christbaum kippfest?
  • Sind alle Kerzen senkrecht angebracht und ist ausreichen Abstand zu anderem brennbaren Weihnachtsschmuck? Dies ist besonders bei Spritzkerzen zu beachten!
  • Stehen ein Eimer bzw. eine Gießkanne befüllt mit Wasser oder ein Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite?
  • Sind Partydekorationen wie Lampions, Girlanden etc. gut befestigt und von brennenden Kerzen oder anderen Feuerquellen weit genug entfernt?
  • Besteht genügend Freiraum für Fluchtwege?

          Feuerwehrnotruf 122

  • Feuerwehr über den Notruf 122 verständigen!
  • (Ein Löschangriff im Anfangsstadium ist bekanntlich am effizientesten, also nicht erst nach gescheiterten Eigenlöschversuchen anrufen.)
  • Folgende Angaben sind wichtig:
    • WER ruft an
    • WAS ist geschehen
    • WO wird Hilfe benötigt
    • WIE sind die Begebenheiten
  • Gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich bringen!
  • Fenster und Türen im Gefahrenbereich geschlossen halten!
  • Die eintreffende Feuerwehr auf Gefahren und/oder gefährdete Menschen/Tiere hinweisen

ZIVILSCHUTZARLARM

 

 


FEUERLÖSCHER
 

 Ein Feuerlöscher sollte alle 2Jahre überprüft werden !